Mitglied kann jede unbescholtene Person werden. Die Mitgliedschaft wird durch eine Beitrittserklärung beantragt. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Bei Personen bis zum 18. Lebensjahr muss die Aufnahmeerklärung durch den gesetzlichen Vertreter unterschrieben sein. Die Mitgliedschaftsrechte werden erst durch Zahlung der Jahresbeiträge erworben, die zum Beginn des Kalenderjahres per Lastschrift abgebucht werden. Der freiwillige Austritt aus dem Verein kann nur am Ende des Kalenderjahres erfolgen und ist dem Vorstand schriftlich anzuzeigen. Die Nichteinhaltung des Termins verpflichtet zur Weiterzahlung der Beiträge für ein Jahr.
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